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VORBEREITUNG VON PLANUNGSWETTBEWERBEN NACH RPW

Das BMVBS hat per Erlass vom 21.11.2008 die neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe mit Wirkung vom 1.1.2009 für den Bundesbau verbindlich eingeführt und die Länder gebeten, die RPW 2008 auch für ihren Zuständigkeitsbereich einzuführen. Im Bundesanzeiger Nr. 182 vom 28.11.2008 wurden die RPW 2008 veröffentlicht.

Die Verankerung der neuen Wettbewerbsregeln im Vergabeverfahren nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF- ist weiterhin gewährleistet (§ 25 Abs. 1 VOF).
Privaten Auslobern steht die Durchführung von Planungswettbewerben nach den RPW 2008 ebenfalls offen. Die Kammern beraten sie über die Verfahrensweise.

Die neue Bezeichnung "Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2008 -"verdeutlicht, dass die wichtigen erhaltenen und fortentwickelten Basisregeln umfassend für alle Bereiche der Planung, insbesondere auch für interdisziplinäre Planungen zur Anwendung kommen. Die neuen Wettbewerbsregeln halten an den Grundsätzen eines fairen und transparenten Verfahrens fest (Grundsatz der Anonymität und Gleichbehandlung während des gesamten Verfahrens). Um vielen Bauherren die Entscheidung für Wettbewerbe im Hinblick auf die entstehenden Kosten für Preise zu erleichtern, werden die Wettbewerbssummen auf das Einfache des üblichen Honorars für die geforderte Wettbewerbsleistung als Mindestsumme reduziert. Die Regeln wurden im Sinne vergaberechtlich eindeutiger Vorgaben überarbeitet. Für öffentliche Auslober bleibt die Entscheidung des fachlich kompetenten Preisgerichts maßgeblich; für private Auslober kommt die Möglichkeit hinzu, in Zweifelsfragen stärker auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss zu nehmen. Die Rolle der Architekten- und Ingenieurkammern als Partner der Auslober im Wettbewerb ist festgeschrieben.